Allgemeine Produktsicherheit / GPSR
Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gilt seit dem 13. Dezember 2024. Sie soll gewährleisten, dass alle Produkte, die in der Europäischen Union in den Verkehr gebracht werden, einen einheitlichen Sicherheitsstandard erfüllen. Zudem verpflichtet die Verordnung dazu, dass notwendige Warnhinweise, Sicherheitsinformationen und Gebrauchsanweisungen für Käufer:innen leicht zugänglich und verständlich bereitgestellt werden.
Fräulein Kränzchen erklärt, dass die von mir angebotenen Produkte den Anforderungen des Artikels 3 der Verordnung (EU) 2023/988 entsprechen und somit als sicher gelten (Link zur Verordnung). Bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Nutzung bergen sie keine oder nur geringfügige Risiken, die als vertretbar eingestuft werden. Diese Risiken stehen im Einklang mit dem hohen Schutzniveau, das die Verordnung für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher vorgibt.
Eine Risikoanalyse wurde durchgeführt und wird, wie in der Verordnung vorgesehen, zuständigen Behörden auf Anfrage bereitgestellt.
Fräulein Kränzchen erfüllt sämtliche Verpflichtungen, die für Hersteller festgelegt sind.